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Wie vertikale Photovoltaik zur Erfüllung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beiträgt

Gebäude sind für rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs der EU verantwortlich, und fast 50 % des EU-Gasverbrauchs entfallen auf sie. Sie sind die größten Energieverbraucher Europas, und laut Europäischer Kommission weisen etwa 75 % dieser Gebäude eine schlechte Energieeffizienz auf. Die Verbesserung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands ist daher unerlässlich, um Energie zu sparen, die Energiekosten für Bürger und Unternehmen zu senken und bis 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudesektor zu erreichen. Dennoch liegt die jährliche Sanierungsrate mit nur 1 % weiterhin sehr niedrig.


Deshalb beschleunigt die Europäische Union den Übergang zu sauberer Energie im Gebäudesektor. Mit der überarbeiteten europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (englisch: Energy Performance of Buildings Directive – EPBD), die 2024 in Kraft trat, sind Gebäude nicht länger nur Energieverbraucher – sie werden zu Energieerzeugern.


Ein Schlüsselelement der Richtlinie ist die Solarenergienutzung von Gebäuden. Die EU treibt im Rahmen ihrer umfassenderen Dekarbonisierungsstrategie den großflächigen Einsatz von PV-Anlagen auf Dächern und Gebäudefassaden voran. Für Gebäudeeigentümer, Architekten und Projektentwickler stellt dies sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar.


Verschiedene Arten von PV-Modulen auf einem Dach
Verschiedene Arten von PV-Modulen auf dem Dach eines Einkaufszentrums in Hinwil, Schweiz

Photovoltaikbedarf nach Gebäudetyp


Die Kommission verabschiedete ihre EU-Solarenergiestrategie im Mai 2022 und strebt an, bis 2030 mindestens 700 GW Photovoltaik-Leistung zu erreichen. Die EU verfügte 2025 über rund 406 GW, aber es sind noch große Anstrengungen erforderlich, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, legt die EPBD klare Regeln für die PV-Integration fest, die von der Art des Gebäudes abhängen:


Wohngebäude

  • Bestehende Wohngebäude: Photovoltaik ist nicht verpflichtend, kann aber von nationalen oder lokalen Behörden als Voraussetzung für die Gewährung von Renovierungszuschüssen gefordert werden.

  • Neue Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2030 ist die Installation von PV-Anlagen für Gebäude, für die ein Bauantrag gestellt wird, verpflichtend, sofern die Installation technisch geeignet und durchführbar ist.


Geschäfts- und Gewerbegebäude

  • Neue Gewerbebauten: Für Baugenehmigungen, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht werden, ist, sofern möglich, der Einsatz von Photovoltaik vorgeschrieben.

  • Bestehende große Gewerbegebäude (>500 m²): PV-Energie ist ab dem 1. Januar 2028 bei größeren Renovierungen oder Arbeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, vorgeschrieben, sofern dies machbar ist.


Öffentliche Gebäude

  • Die Installation von PV-Anlagen auf bestehenden öffentlichen Gebäuden, darunter Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungsgebäude, wird schrittweise vorgeschrieben:

    • 2000 m² ab dem 1. Januar 2028

    • 750 m² ab dem 1. Januar 2029

    • 250 m² ab dem 1. Januar 2031

  • Für Sozialwohnungsbauten gelten die gleichen Regeln wie für andere Wohngebäude.

Zeitachse: PV-Energieinstallationen auf Gebäuden
Zeitachse: PV-Energieinstallationen auf Gebäuden

Photovoltaik lässt sich in Gebäuden umfassend integrieren – von Dächern über Fassaden, Balkone und Terrassen bis hin zu Sonnenschutzsystemen oder Dachziegeln. Obwohl es verschiedene Ansätze gibt, konzentriert sich dieser Artikel auf Dachinstallationen, die nach wie vor die gängigste und wirkungsvollste Option darstellen.



Die Herausforderung: Nicht jedes Dach ist ideal für konventionelle PV-Anlagen.

Die politische Richtung ist zwar klar, doch die flächendeckende Installation von Photovoltaik im europäischen Gebäudebestand gestaltet sich nicht immer unkompliziert. Viele Gebäude stehen vor Herausforderungen wie beispielsweise:


  • Begrenzte Dachfläche

  • Gründächer

  • Strukturelle Belastungsgrenzen

  • Ausrichtungs- und Schattierungsprobleme

  • Komplexe Dachgeometrien


Diese Faktoren können herkömmliche PV-Installationen erschweren oder ineffizient machen. Dennoch ermutigt die Richtlinie Gebäude weiterhin, ihr Solarpotenzial nach Möglichkeit bestmöglich zu nutzen. Hier werden alternative Dachsolaranlagen unerlässlich.


Vertikale PV-Anlagen: Erweiterte Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften

Vertikale Solaranlagen bieten eine flexible Lösung, wo herkömmliche Dachsysteme an ihre Grenzen stoßen. Durch die Verwendung aufrecht stehender, in Reihen angeordneter Module eignen sich vertikale Systeme auch für Dächer mit schwierigen Gegebenheiten. Zu den Vorteilen zählen:


  • Sie erweitern das Spektrum der Gebäude, die PV-Anlagen beherbergen können – darunter auch solche mit begrenzter oder unkonventioneller Dachfläche, Gründächer oder bauliche Einschränkungen, die herkömmliche geneigte Solaranlagen erschweren.

  • Sie entsprechen dem Schwerpunkt der EPBD auf Entwürfen, die das Photovoltaikpotenzial maximieren, ohne kostspielige bauliche Veränderungen vorzunehmen, da sie so integriert werden können, dass die bestehende Gebäudenutzung und Dachfunktionen respektiert werden.

  • Sie erzeugen morgens und abends Strom und ergänzen so die herkömmlichen PV-Installationen auf Dächern, wodurch ein ausgeglicheneres Energieprofil unterstützt wird.


Politik in die Tat umsetzen

Die EPBD ist ein entscheidender Schritt hin zu einem energieeffizienteren Gebäudebestand. Angesichts der bevorstehenden Fristen für die Integration von Photovoltaik – 2027 für neue Gewerbegebäude, 2028–2031 für öffentliche Gebäude und 2030 für neue Wohngebäude – benötigen Gebäudeeigentümer flexible Lösungen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.

Vertikale Solaranlagen ermöglichen den Ausbau der Solarenergie in unterschiedlichsten Gebäuden und setzen so regulatorische Vorgaben in die Praxis um. Durch die Kombination innovativer Technologie mit intelligenter Gebäudeintegration trägt die vertikale Photovoltaik dazu bei, dass Europa seinem Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 näherkommt.

 
 
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